Wer kann/muss angemeldet werden?
alle Kinder aus unserem Einschulungsbereich, die in dem Zeitraum vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019 geboren sind oder im Schuljahr 2025/26 vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, müssen angemeldet. Wurde Ihr Kind zwischen dem 1. Oktober 2020 und 31. März 2021 geboren, können Sie eine vorzeitige Einschulung beantragen
Wann und wo?
In unserer Schule im Sekretariat (Raum 119, 1. OG) zu folgenden Zeiten an:
Montag, Mittwoch, Donnerstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag 7:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Bitte planen Sie zur Schulanmeldung etwas Zeit ein.
Was brauchen wir für die Anmeldung?
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
ihre eigenen Personalpapiere
die Geburtsurkunde des Kindes (Original)
eine Vollmacht des/der anderen Erziehungsberechtigten zur Berechtigung der Anmeldung, falls nicht beide erscheinen können. (Ggf. eine Sorgerechtserklärung oder Negativbescheinigung)
bei Anträgen für vorzeitige Einschulung den QuaSta Bogen (bekommen Sie in der Kita)
Weitere Infos zur Schulanmeldung gibt es hier.
Wenn Sie Ihr Kind an einer anderen Schule anmelden möchten, können Sie einen “Antrag auf Einschulung an einer anderen Grundschule” stellen.
Falls Ihr Kind unsere ergänzende Förderung und Betreuung (Hort) besuchen soll, müssen Sie zuerst einen Gutschein beantragen, mit dem dann später ein Vertrag geschlossen werden kann. Das Formular hierzu finden Sie hier.
Fragen beantworten wir Ihnen gerne während der Schulanmeldung. Sie können bei uns auch alle notwendigen Formulare erhalten und ausfüllen.