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Kinderrechteschule

Jedes Kind muss die Möglichkeit haben, sich über die Kinderrechte zu informieren.

Seit 1992 ist die UN-Kinderrechtskonvention geltendes Recht in Deutschland. Jedes Kind muss die Möglichkeit haben, sich über die Kinderrechte zu informieren. Denn nur wer seine Rechte kennt, kann diese auch einfordern. Hier sind insbesondere Bildungseinrichtungen gefragt, die Kinderrechte im Unterricht zu vermitteln und im Schulalltag gemeinsam zu leben.

Die Schule ist einer der wichtigsten Lern- und Lebensorte für Kinder. Hier verbringen sie einen Großteil ihrer Zeit. Hier finden sie Freunde, bilden sich, haben Erfolgserlebnisse oder müssen mit Niederlagen umgehen. Hier bekommen sie gute Laune oder manchmal auch schlechte. Die Schule prägt Kinder wie kaum ein anderer Ort. Umso wichtiger ist es, dass Kinder hier zu eigenständigen, starken Persönlichkeiten heranwachsen können – und vor allem in ihrer individuellen Entwicklung gefördert werden.

Dazu gehört insbesondere, Schülerinnen und Schülern die Kinderrechte zu vermitteln und diese aktiv im Schulalltag zu leben, vor allem die Umsetzung des Rechts auf Mitbestimmung. Sowohl durch feste Beteiligungsstrukturen wie Klassenräte und Kinderkonferenzen als auch durch die alltägliche Beteiligung der Kinder an der Gestaltung von Unterricht, Projekttagen und Pausen.

Schülerinnen und Schüler sollten konsequent an schulinternen Entscheidungen beteiligt sein. Denn wenn Kinder mitentscheiden können und sich sowohl gehört als auch akzeptiert fühlen, kann sich das auch positiv auf ihre Entwicklung und ihre schulischen Leistungen auswirken. Eine Schule wird erst zu einem ganzheitlichen Lern- und Lebensort, wenn sich Schülerinnen und Schüler auch angenommen und wertgeschätzt fühlen.

Quelle: kinderrechte.de